Tolle Buchhaltungstipps für selbstständige Yogalehrer:innen

Geld zu verdienen im Yogabusiness ist die eine Sache, Geld zu handhaben die andere. Hier findest du Tipps für deine Buchhaltung im Yogabusiness.

Buchhaltungstipps für den Beginn der Selbständigkeit als Yogalehrer:in

Sich selbstständig zu machen als Yogalehrer:in ist die eine Sache, Geld zu verdienen und finanziell zu überleben die andere.

Doch wie wird das Geld der Teilnehmer:innen an den eigenen Yogakursen dann überhaupt gehandhabt? 

Kassenbuch zu führen ist für viele angehende Yogalehrer:innen eine große Herausforderung und ein Hindernis, die Selbstständigkeit tatsächlich zu verfolgen.

In diesem Artikel findest du Hinweise für die Buchhaltung in der Selbstständigkeit und was du als Yogalehrer:in beachten musst.

Probleme starten bereits dann, wenn es darum geht, Rechnungen auszustellen und einen Überblick über die Einnahmen zu behalten. Dafür gibt es die sogenannte “Einnahme Überschuss Rechnung”.

Was ist die Einnahme Überschuss Rechnung? 

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR, Deutschland),  beziehungsweise Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung, Österreich) ist eine vereinfachte gesetzlich vorgegebene Gewinnermittlungsmethode.

Der Gewinn wird dabei als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnet.Kleingewerbetreibende und Ausübende freier Berufe gehören zu den Einnahmen- Überschussrechnern. Es müssen alle Belege über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufbewahrt werden.

Wird eine Registrierkasse benutzt, so ist ein Kassenbuch zwingend: Das gilt auch bei großen bargeldintensiven Betrieben, die buchführungspflichtig sind.

Ansonsten reicht es, Einzelaufzeichnungen in einer Tabelle zu führen. #

Mein persönlicher Tipp:

Du solltest also eine Liste führen, mit allen Ausgaben und Einnahmen. So kannst du den Gewinn ermitteln.

Das ist sehr wichtig für die Steuererklärung und auch für die Beitragsberechnung der Krankenkasse. Bewahre deshalb alle Belege immer unbedingt auf.

Abweichend von der Gewinnermittlung durch Bilanzierung §4 (1) ist für die EÜR in § 11 (1) EStG  festgehalten, dass Einnahmen erst dann erfasst werden dürfen, wenn sie zugeflossen sind.

Ausgaben werden nach ihrem Abgang beurteilt: Für sie zählt der Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungsabflusses.

(2) Für die EÜR gilt also grundsätzlich das Zu- und Abflussflussprinzip.

Das bedeutet zB, dass man, wenn jemand auf Raten zahlt, nur den tatsächlichen Zahlungseingang pro Monat verrechnen kann und nicht die gesamte Rechnungssumme.

Wie werden Bareinnahmen gehandhabt?

Es gibt keine detaillierten Regelungen in den Gesetzen, wie Bareinnahmen gehandhabt werden. Wichtig ist, Kassen/Bareinnahmen täglich festzuhalten und ggf. Belege aufzubewahren.

Also: Lege deine Belege chronologisch ab und schreib die Ein-und Ausgaben detailliert in deine EÜR

(zb eine Excel Liste).

Muss für jeden Teilnehmer:in eine Rechnung ausgestellt werden? 

Hier gibt es 3 verschiedene Optionen:

  • Eine Rechnung für die Kund:in erstellen und vermerken, dass in Bar gezahlt wurde
  • Einen Verkaufsbeleg ausfüllen (die Durchschrift ist dann der Einnahmenbeleg)
  • Die Tageseinnahmen summarisch festhalten (heißt: einfach zusammenzählen. Aber wichtig: pro Tag)

Je nach Dokumententyp gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Belege von 6 oder 10 Jahren.

Du kannst auch Buchungstools als Hilfestellung nutzen, die dir die Arbeit erleichtern können. Hier empfehle ich dir zum Beispiel:

  • Excel
  • Debitoor
  • Lexoffice

Gibt es Unterschiede zwischen Gewerbe und Freiberuf, wenn es um die Buchhaltung des eigenen Yoga Business geht? 

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die von Freiberuflern, kleinen Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden kann.

Für die Freiberufler gibt es hierbei keine Umsatzgrenze, bei den Gewerben jedoch liegt die Grenze bei einem Jahresumsatz von 600.000€/ Gewinn von 60.000€ pro Jahr.

Und wie gehe ich mit den Daten/Datenschutz der Teilnehmer:innen um? Was gibt es da zu beachten?

Die Einnahmen werden nicht namentlich verbucht, es gibt also keine Probleme mit dem Datenschutz. Die Steuererklärung auf Grundlage der EÜR muss jährlich eingereicht werden.

Die Frist für die Einnahmenüberschussrechnung ist davon abhängig, ob diese von dir selbst erstellt wird oder ob ein Steuerberater beauftragt wird.

Ohne Steuerberater muss die EÜR sowie die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden (bei Fristverlängerung: 30.September).

Für den Steuerberater ist der Abgabetermin der 31.Dezember.

Wie schreibe ich eine Rechnung für die Teilnehmer meiner (online) Yogakurse? Was muss ich dabei beachten?

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  • das Ausstellungsdatum
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
  • der anzuwendende Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf

Wichtig für Yogastudios: Das neue TSE Gesetz

Zwar war eine ordnungsgemäße Kassenführung schon immer Pflicht für Unternehmen (auch für Kleinunternehmer), trotzdem kommtes immer wieder zu Kassenmanipulationen im großen Stil.

Deshalb hat der Gesetzgeber die Anforderungen an die Kassenführung verschärft.

Für elektronische Registrierkassen ist nun eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorgeschrieben, die das Löschen von Umsätzen verhindert.

Kunden ist ein Beleg auszuhändigen. Damit Unternehmen eine ordnungsgemäße Dokumentation vorlegen können, sollten sie sich die jeweils erforderlichen Bestätigungen zur Kassenarchitektur von Herstellern oder Händlern einholen.

Hast du noch mehr spezifische Fragen zu deiner Buchhaltung? 

Dann schreibe gerne eine Email an mentoring@antoniareinhard.de.

Wenn du Hilfe bei deiner Selbstständigkeit als Yogalehrerin brauchst, dann komm gerne in den „Yoga Business Basics“ Online Kurs – dort helfe ich dir in 6 Modulen Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit.

Alle Infos zu diesem Online Kurs findest du HIER.

Ich wünsche dir viel Erfolg beim Aufbau deines Yoga Businesses,

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